Fundsachen


Leistungsbeschreibung


Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

Aufbewahrung und Versteigerung

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Tiere 

Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.

Verfahrensablauf


Spezielle Hinweise

Eine Fundsache können Sie bei uns telefonisch melden oder bei uns vorbeibringen. Natürlich können Sie uns auch fragen, wenn Sie selbst etwas verloren haben.

Als besonderen Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, nach Fundsachen online zu suchen. Unabhängig von den Öffnungszeiten des Rathauses können Sie sich nach verlorenen Gegenständen erkundigen, ob diese möglicherweise abgegeben worden sind!

Hier geht's zur Onlinesuche von Fundsachen

Die Suche ist denkbar einfach:

1. Aufruf des virtuellen Fundbüros über den Link unten auf dieser Seite

2. Auswahl des verlorenen Gegenstandes aus verschiedenen Kategorien

3. Angaben zu Eigenschaften des Gegenstandes, Verlustumständen und Verlustdatum

4. Angabe der persönlichen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse)*

Direkt nach Absenden Ihrer Verlustmeldung erfolgt ein Systemabgleich und Sie erfahren, ob Ihr Gegenstand ggf. bereits abgegeben wurde. Sie erhalten außerdem eine E-Mail mit einer Referenznummer sowie einen Link zu Ihrer Verlustmeldung, die Sie nachträglich ändern oder stornieren können. 

Wird Ihr Gegenstand gefunden, werden Sie automatisch per E-Mail benachrichtigt.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise

Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand von der Kommune verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann. Wird die Fundsache beim Finder verwahrt, so geht diese nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch in das Eigentum des Finders über.

Was sollte ich noch wissen?


Spezielle Hinweise

Personen, die eine Bestätigung für die Versicherung über ein nicht  aufgefundenes Fahrrad benötigen, bekommen diese beim Fundbüro.

Bemerkungen


Spezielle Hinweise

Fundgegenstände, die nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist weder vom Verlierer noch vom Finder abgeholt wurden, werden verkauft oder anderweitig verwertet.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontakt

  • Team Ordnung